Wie bereits zur Gründungsgeschichte des Hauptverbandes ausgeführt, sind die unten aufgeführten Wasser- und Bodenverbände (Sielverbände) der Nummern 1 bis 39 die Mitglieder des Deich- und Hauptsielverbandes Südwesthörn-Bongsiel. Insgesamt sind es 35 Mitgliedsverbände.
Jeder einzelne Sielverband arbeitet jedoch für sich selbstständig und in eigener Verantwortung. Er steht wie der Hauptverband unter der Aufsicht des Landrates in Husum. Diese Aufsicht wird von diesem direkt, oder über den Oberdeichgrafen des Deich- und Hauptsielverbandes ausgeübt. (Siel-) Verbandsmitglieder sind u.a. die jeweiligen Eigentümer der im Verbandsgebiet liegenden Grundstücke und Anlagen (dingliche Mitglieder). Die einzelnen Mitglieder werden in einem Verzeichnis aufgeführt. Jeder Sielverband hat einen Vorsteher (Deichvogt), einen Vorstand und einen Ausschuss (Sielvertretung).
Die Sielvertretung wählt den Deichvogten, berät ihn in allen wichtigen Geschäften, beschliesst über seine Entlastung, setzt den Haushaltsplan fest und berät über Änderungs- und Ergänzungsvorschläge zur Satzung. Die Sielvertretung wird von den Mitgliedern gewählt. Die Aufgaben der Sielverbände sind neben der Unterhaltung der Entwässerungsanlagen, die Erfüllung der ihnen als Unterverbände des Deich- und Hauptsielverbandes obliegenden Pflichten wie z.B. die Erhebung und Abführung der Mitgliedsbeiträge.