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Der Deich- und Hauptsielverband Südwesthörn-Bongsiel

Gesetzliche Grundlagen

Der Deich- und Hauptsielverband Südwesthörn-Bongsiel ist als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisiert und verwaltet sich im Rahmen der für ihn gültigen Gesetze selbst. Folgende Richtlinien und Gesetze sind hierbei anzuwenden:

  • Wasserhaushaltsgesetz und Landeswassergesetz
  • Wasserverbandsgesetz und Landeswasserverbandsgesetz
  • EU-Wasserrahmenrichtlinie
  • EU Vogelschutz- und Habitatrichtlinie
  • Bundesnaturschutzgesetz

  • Landesnaturschutzgesetz

Organisation

Der Deich- und Hauptsielverband dient dem öffentlichen Interesse und dem Nutzen seiner Mitglieder. Er verwaltet sich selbst und durch eigene Organe. Dies sind zum einen der Vorstand (Deichgrafschaft) und die Verbandsversammlung (Deichversammlung). Die Deichgrafschaft besteht aus dem Vorsteher, seinem Stellvertreter, dem Geschäftsführer (ohne Stimmrecht) und 10 weiteren Mitgliedern. Der Vorsteher führt die Bezeichnung "Oberdeichgraf", die weiteren 10 Mitglieder der Deichgrafschaft heißen "Deichratmänner".

Der Oberdeichgraf, sein Stellvertreter und die Deichratmänner sind ehrenhalber tätig. Sie werden von der Deichversammlung gewählt. Die Amtszeiten betragen 6 Jahre. Der Oberdeichgraf führt den Vorsitz in der Deichgrafschaft. Ihm obliegen alle Geschäft des Verbandes, zu denen nicht die Deichgrafschaft oder die Deichversammlung berufen ist. Die Deichgrafschaft hat über die im WVG und in der Satzung ihr zugewiesenen Aufgaben zu beschließen, insbesondere über die Aufstellung der Haushaltspläne, Einstellung von Dienstkräften, Änderungen und Ergänzungen des Unternehmens und des Planes und Änderungen und Ergänzungen der Satzung.

Jeder angehörige Sielverband (Unterverband) ist, vertreten durch seinen Deichvogt, Mitglied der Deichversammlung. Die Deichversammlung hat insbesondere die Aufgabe über die Entlastung der Deichgrafschaft zu beschließen, den Haushaltsplan festzusetzen und die Deichgrafschaft in wichtigen Geschäften zu beraten. Der Verband steht unter der Aufsicht des Landrates des Kreises Nordfriesland in Husum. Die Aufsichtsbehörde hat sicherzustellen, daß der Verband im Einklang mit den Gesetzen und der Satzung verwaltet wird.