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Historie

Geschichtliche Entwicklung

Seit der Besiedlung der Marschländereien an der Nordseeküste sind der Schutz des Menschen und des Landes gegen die Sturmfluten der Nordsee und die Entwässerung der niedrigen Ländereien die unabdingbaren Voraussetzungen für jegliche Existenz in diesem fruchtbaren Küstenland.

Die Wasserlösung

Neben dem Deichwesen kommt der Wasserlösung, d. h. der Schaffung und Sicherung der Vorflut, seit jeher eine besondere Bedeutung zu, und zwar in der Marsch und auf der Geest gleichermaßen. Auf der Geest geht es darum, das Land zu entwässern, um seine landwirtschaftliche Ertragsfähigkeit zu steigern. In der Marsch handelt es sich auch darum, das dort anfallende Wasser mit Hilfe von Schleusen durch die Deiche in die Nordsee und darüber hinaus, das von der Geest zufließende Wasser schadlos durch die Marsch ebenfalls in die See abzuleiten.Der Oberdeichgraf, sein Stellvertreter und die Deichratmänner sind ehrenhalber tätig. Sie werden von der Deichversammlung gewählt. Die Amtszeiten betragen 6 Jahre. Der Oberdeichgraf führt den Vorsitz in der Deichgrafschaft. Ihm obliegen alle Geschäft des Verbandes, zu denen nicht die Deichgrafschaft oder die Deichversammlung berufen ist. Die Deichgrafschaft hat über die im WVG und in der Satzung ihr zugewiesenen Aufgaben zu beschließen, insbesondere über die Aufstellung der Haushaltspläne, Einstellung von Dienstkräften, Änderungen und Ergänzungen des Unternehmens und des Planes und Änderungen und Ergänzungen der Satzung.

Regelung der Wasserverhältnisse nach 1939

In den mit Datum vom 16.11.1939 vom Regierungspräsidenten in Schleswig erlassenen Satzungen der Hauptverbände mit dem Sitz in Niebüll ist als Aufgabe der Ausbau und die Unterhaltung der Gewässer und ihrer Ufer festgeschrieben, die Entwässerung und Bewässerung von Grundstücken ist durchzuführen, sie vor Hochwasser zu schützen, durch Bodenbearbeitung zu verbessern und sie in verbessertem Zustand zu erhalten.