Fragen und Antworten
Der Sielverbandsbeitrag wird erhoben für die Abführung des überschüssigen Niederschlagswassers über die Verbandsanlagen (Sielzüge / Schöpfwerke) bis hin zur Nordsee.
Verbandsmitglied sind die Beteiligten, die der Errichtung des Verbandes zugestimmt haben oder zur Mitgliedschaft herangezogen worden sind (bei der Gründung des Verbandes), sowie deren jeweilige Rechtsnachfolger. Unter Anderem sind dies die jeweiligen Eigentümer der im Mitgliederverzeichnis (Verbandsgebiet) aufgeführten Grundstücke und Anlagen (dingliche Mitglieder).
Nein! Aber: Bei Eigentumswechsel (z.B. Verkauf) erlischt die Mitgliedschaft automatisch, ggf. ist die „Eintragungsbekanntmachung“ vom Amtsgericht vorzulegen.
Es gilt das Landeswassergesetz (LWG), das Landeswasserverbandsgesetz (LWVG) und das Wasserverbandsgesetz (WVG).
Immer für das Kalenderjahr vom 01.01. bis 31.12.
Der Verband ist zuständig für den ordnungsgemäßen Wasserabfluss in seinem Verbandsgebiet und unterhält nur die Gewässer, die in seinem Anlagenverzeichnis beschrieben sind, aber keine privaten "Parzellengräben".
Vorher hat eine Reihe von Gemeinden im jeweiligen Verband für die bebauten Ortslagen freiwillig die Beitragsleistungen anstelle der Verbandsmitglieder übernommen, während die Mitglieder im Außenbereich direkt zu den Beiträgen veranlagt wurden. Dieses hat sich als rechtlich nicht haltbar erwiesen und wurde von der Aufsichtsbehörde beanstandet.
Aus diesem Grund ist der Verband gehalten, alle Mitglieder seit 2009 wieder direkt zu den Beiträgen zu veranlagen!
Die Gemeinde / der Wasserverband hebt den Beitrag / die Gebühren, u. a. für das Abführen des Niederschlagswassers durch deren Rohrleitungsnetz.
Diese wiederum münden in die Verbandsvorfluter des Verbandes ein, die vom Verband zu unterhalten sind. Praktisch "übernimmt" der Verband das Wasser und führt es schadlos in Richtung Nordsee.
Mit Wirkung des 01. Februar 2014 verändert SEPA (Single Euro Payments Area) den bargeldlosen Zahlungsverkehr in Deutschland. Aus diesem Grund haben wir den Zahlungsverkehr und Ihre bestehende Einzugsermächtigung gemäß den gesetzlichen Vorgaben auf dieses europaweit einheitliche Verfahren umgestellt. Dies bedeutet, dass zukünftig Lastschriften um die Angaben einer "Gläubiger-Identifikationsnummer" ("Gläubiger-ID") und einer "Mandatsreferenz-Nr." ergänzt werden, die der eindeutigen Kennung von Kontobelastungen auf der Grundlage Ihres SEPA-Lastschrift-Mandats / SEPA-Firmenlastschrift-Mandats dienen.
Die "Gläubiger-ID" des einzelnen Sielverbandes bzw. Wasser- und Bodenverbandes, Ihre "Mandatsreferenz-Nr." sowie die neu ermittelte SEPA-Bankverbindung finden Sie auf Ihren Beitragsbescheid wieder. Hierzu finden Sie im Muster-Beitragsbescheid die dafür vorgesehenen Stellen wieder.
Bitte überprüfen Sie Ihre Bankverbindung (IBAN und BIC) im Beitragsbescheid. Bei einer Abweichung mit Ihren Unterlagen setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (Tel.-Nr.: 04661 / 6003 – 0).
Die SEPA-Lastschrift / SEPA-Firmenlastschrift für die aufgeführte Hebelisten-Nr. ist zukünftig an die im Beitragsbescheid genannte Mandatsreferenz gebunden.