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GuLV Nordfriesische Inseln, Halligen und Südwesthörn

Fläche:
~ 29.000 ha

Verbandsvorsteher:
Ernst August Thams
Schulstr. 1
25846 Pellworm
 
 
Geschäftsstelle:
Deich- und Hauptsielverband Südwesthörn-Bongsiel
Heie-Juuler-Wäi 1
25920 Risum-Lindholm

Satzung:

PDF Datei

1. Änderungssatzung 2016: 
PDF Datei

2. Änderungssatzung 2017: 
PDF Datei 

Mitgliedsverbände
Deich- und Hauptsielverband Südwesthörn-Bongsiel
Sielverband Wiedingharder Alter Koog Süden
Sielverband Elisabeth-Sophien-Koog
Sielverband Marienkoog
Deich- und Sielverband Nösse
Sielverband Christian Albrechts Köge
Deich- und Sielverband Föhr
Sielverband Lübke-Koog Wiedingharder Neuer Koog
Sielverband Langeneß
Sielverband Dagebüller-Köge
Deich- und Sielverband Oland
Sielverband Hooge
Deich- und Sielverband Nordstrand
Deich- und Sielverband Pellworm

Kurzbeschreibung:

Die vor der Westküste Schleswig-Holsteins liegenden Inseln Sylt, Amrum, Föhr (Geestinseln), Nordstrand, Pellworm (bedeichte Marschinseln) und die unbedeichten Halligen befinden sich im nördlichen Teil des Nationalparks „Wattenmeer". Sie sind Reste eines ehemaligen Festlandes, welches durch die Sturmfluten der letzten Jahrhunderte zerstückelt wurde; große Teile gingen in den Fluten unter. Heute leisten die nordfriesischen Inseln und Halligen als vorgelagerte „Wellenbrecher" einen wichtigen Beitrag für den Küstenschutz. Aus diesem Grund wurde schon in damaliger Zeit mit dem Bau von Uferbefestigungen, Deichen und Verwallungen begonnen.

Das zum Festland gehörende Entwässerungsgebiet Südwesthörn besteht aus mehren Kögen, welche entlang der nordfriesischen Küste liegen und direkt in die Nordsee entwässern. Die Köge sind durch Landgewinnung dem Meer abgerungen worden und sind vollständig von Deichen umgeben. Dieses Marschland liegt entsprechend sehr tief, zum Teil unter Meeresspiegelhöhe. Die Entwässerung der Inseln, Halligen und Köge ist gleichermaßen schwierig. Nur durch künstlich angelegte Gräben und Entwässerungsbauwerke kann das Binnenland für den Menschen bewohnbar bzw. nutzbar gemacht werden. Der Wasserabfluss in die Nordsee wird entweder über Schöpfwerke sichergestellt oder sie erfolgt frei über Deichsiele. Diese Siele sind mit einem Stemmtor als Verschlussorgan bestückt, d.h. der Auslauf ist von den Gezeiten abhängig. Fällt der Wasserstand der Nordsee, bedingt durch extreme Wetterlagen, nicht unter den binnenländischen Wasserpegel, kann eine Entwässerung nicht stattfinden da sich die Tore durch den geringeren Wasserdruck nicht öffnen.

Die Halligen besitzen zum Teil kleine „Sommerdeiche", welche bei starken Winden und Hochwasser mehrmals jährlich überflutet werden. Die Wasserläufe haben daher oft einen prielartigen Charakter, weil sie durch das ablaufende Wasser geprägt werden.

Die Größe des Bearbeitungsgebietes mit seinen 14 Verbänden beträgt ca. 29.000 ha – die gesamte Fließgewässerlänge beläuft sich auf ca. 720 km.

Bearbeitungsgebiets-Arbeitsgruppe:

Die Arbeitsgruppe setzt sich zusammen aus je einem Vertreter oder einer Vertreterin verschiedener Verbände und Behörden:

Ernst August Thams, Verbandsvorsteher GuLV 1
Thies Horn, Geschäftsführung (DHSV Südwesthörn-Bongsiel)
Ernst von Schwichow, Gemeinden
Volker Clausen-Hansen, Bauernverband
Natalie Eckelt, Regionalbüro Uthlande
Heinrich Ewers, Landesnaturschutzverband
Dr. Hark Ketelsen, Wasserversorger
Kai-Uwe Metzner, LKN Husum

In mehreren, über das Jahr verteilten Arbeitsgruppensitzungen werden Unterlagen mit Belastungs- und Gewässerbeschaffenheitsdaten durch Vertreter des Umweltministeriums den Arbeitsgruppen vorgestellt und zur Diskussion gestellt. Die Mitglieder haben die Möglichkeit, mit Ihrem Fachwissen und Ihren Ortskenntnissen Fehler richtig zu stellen oder fehlende Daten zu ergänzen. Ergebnisse werden von der Geschäftsstelle zusammengefasst, vorgestellt und einvernehmlich abgestimmt. Diese in Berichtsform zusammengefasste Analyse der Belastungen und Auswirkungen für die Flussgebietseinheit Eider und die daraus abgeleitete Einschätzung der Zielerreichung des guten ökologischen Zustandes der Gewässer gibt einen ersten Überblick, ob und inwieweit dieses Ziel erreicht werden kann. Die Arbeitsgruppe berät Vorschläge zur Regeneration bzw. Renaturierung der Gewässer und gibt ihr Votum über die Eignung der Maßnahmen zum Erreichen der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie und deren Realisierbarkeit ab. Bei einem einstimmigen Votum erfolgt die weitere Planung in Form von Grob- und Feinkonzepten.